Betreuung nach der Geburt


Ist Ihr Baby geboren, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Hebammenhilfe, die Wochenbettbetreuung. Diese steht Ihnen in den ersten acht Wochen nach der Geburt Ihres Kindes zu. Nach Absprache, in regelmäßigen Abständen bzw. nach Ihren Bedürfnissen. Überdies können Sie auch dann noch den Rat der Hebamme einholen, wenn Sie z.B. Fragen zur Beikosternährung oder Nahrungsumstellung haben.

Wochenbettbetreuung umfasst:

• Stillberatung und Stillunterstützung
• Beratung bei Flaschenernährung
• Nabelpflege
• erstes Babybad zu Hause
• Wiegen und Messen
• Anleitung zum Halten, Tragen und Drehen des Babys (handling)
• Rückbildungs- und Wundheilungsbeobachtung
• Anleitung zur Beckenbodenschonung
• Gespräch

Wir verstehen uns als Beraterinnen, Unterstützerinnen, Trösterinnen, Helferinnen und Begleiterinnen auf Ihrem Weg in einen neuen Lebensabschnitt.






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